Relocationdienstleistungen

Transworld International bietet Einzelpersonen, Firmen und Organisationen eine große Auswahl an Umzugsdienstleistungen an. Treten Sie mit uns in Verbindung und wir freuen uns, die Umzugsdienstleistungen für Sie zusammenzustellen, die Ihren Bedürfnissen am besten gerecht wird.

Unterstützung bei der (Wieder-)Erteilung von Arbeitsgenehmigungen, Berufskarte oder Visa

Unsere innerbetrieblichen Rechtsberater unterstützen Sie gänzlich und leistungsfähig, die erforderlichen Visa, Berufskarten und Arbeitserlaubnis rechtzeitig zu erhalten.

EU- und EWR-Angehörige(europäischer Wirtschaftsraum)

Um in Belgien arbeiten zu dürfen, benötigen EU- und EWR-Angehörige keine Arbeitserlaubnis. Ihr Personalausweis oder Pass genügt, um nach Belgien einreisen, wohnen und arbeiten zu dürfen. Personen, die einen EU-oder EWR-Staatsangehörigen geheiratet haben, benötigen ebenfalls keine Arbeitserlaubnis.

Nicht-EU Angehörige, ausgenommen EWR-Angehörige

  • Visum

Nicht-EU Angehörige, ausgenommen die EWR-Angehörige, die in Belgien für mehr als drei Monate bleiben möchten, müssen einen Visumsantrag stellen. Vor der Einreise müssen sie ein temporäres Einreisevisum bei den belgischen diplomatischen oder konsularischen Behörden des Landes, in dem sie wohnhaft sind, beantragen. Innerhalb von acht Tagen nach Ankunft müssen sie sich im lokalen Rathaus registrieren.

  • Arbeitserlaubnis (Angestellte)

Eine Person, die einer bezahlten Beschäftigung in Belgien nachgehen will, und nicht EU- oder EWR-Staatsangehöriger ist, benötigt eine Arbeitserlaubnis. Eine Arbeitserlaubnis muss vom (belgischen) Arbeitgeber bei dem lokalen, regionalen Arbeitsamt eingereicht werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Arbeitgeber seinen Sitz hat.

  • Berufskarte (selbstständige Einzelpersonen)

Selbstständige Einzelpersonen, die sich in Belgien niederlassen möchten (d.h.: sie wünschen, in Belgien zu wohnen, um einen lukrativen, unabhängigen Handel zu betreiben oder einem entsprechenden Beruf nachzugehen; sie werden zum Geschäftsführer einer Firma, die in Belgien ihren Sitz hat, ernannt; sie besitzen die Vollmacht, eine Niederlassung einer Firma, die in einem anderen Land ihren Sitz hat, zu betreiben), müssen eine Berufskarte an der belgischen Botschaft oder Konsulat im Land ihres Wohnsitzes beantragen. Wenn die Person bereits in Belgien lebt, kann dieser Antrag am Stadtbezirk gestellt werden.